Willkommen bei der
Steuerkanzlei Michael Gaby
in München

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Steuerkanzlei Michael Gaby in München

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Wir bieten Steuerberatung für kleine- und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Gewerbetreibende, und Privatpersonen.

Hier werden Sie beraten.

Mit fundiertem steuerlichen Fachwissen und langjähriger beruflicher Erfahrung helfen wir Ihnen, sich im steuerlichen Labyrinth zu orientieren. Unsere Leistungen fangen an bei bei Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung über Jahresabschluss bzw. Gewinnermittlung bis hin zu umfassenden Steuererklärungen. Dafür erarbeiten wir für Sie individuelle Lösungskonzepte.

Als modernes und mandantenorientiertes Dienstleistungsunternehmen bieten wir Ihnen, neben einer kompetenten Steuerberatung, auch eine kontinuierliche und persönliche Betreuung. Gerne analysieren wir gemeinsam mit Ihnen in einem Gespräch Ihre individuelle Situation und stimmen unsere Leistungen auf Ihre Bedürfnisse ab.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Steuerberater Michael Gaby mit Team

Unser Leistungen
für Mandanten

Unsere Leistungen
für Mandanten

steuerberater muenchen leistungen
  • laufende steuerliche Beratung
  • Existenzgründerberatung und Nachfolgeberatung
  • Beratung zur Rechtsformwahl
  • Liquiditäts- und Finanzplanung
  • Erstellung von Business-Plänen
  • Steuerplanung
  • Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Beratung zum Thema Elterngeld
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren
  • Betreuung von Unternehmenskäufen
  • laufende Finanzbuchhaltung (monatlich, quartalsweise, jährlich) mit elektronischer Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Kostenrechnung und Controlling
  • laufender Zahlungsverkehr
  • digitales Belegbuchen
  • elektronisches Bankbuchen
  • Mahnwesen
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Branchenvergleiche
  • Anlagenbuchhaltung
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • elektronische Meldungen und Beitragsnachweise für die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaft
  • Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für Mutterschaftsgeld
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Betreuung von Sozialversicherungsprüfungen
  • Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen für alle Rechtsformen
  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger

Erstellung von Steuererklärungen für alle Personen und Rechtsformen, wie

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Kapitalertragsteuererklärung
  • Gesonderte und Einheitliche Feststellungen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungsteuererklärung
  • Prüfung aller Steuererklärungen
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren

Unser Team

steuerberater team

Unser Team

Unser Team

Michael M. Gaby, Steuerberater & Diplom-Kaufmann (Univ.)

Nach dem Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Bestellung zum Steuerberater im Jahr 2001 war Michael Gaby 12 Jahre als Prokurist in einer mittelständischen Steuerberatungsgesellschaft in München tätig. Er betreute hier Mandate aller Rechtsformen, Branchen und Größenklassen. Schwerpunkte lagen hierbei auf der Immobilienwirtschaft, der Gastronomie sowie dem Gesundheitswesen.

Im April 2013 gründete er seine eigene Kanzlei.

Sein Ziel ist es, Mandanten wirklich zu beraten und auf ihrem Weg durch den Steuerdschungel partnerschaftlich zu begleiten.

Evelyn Eppelein, Steuerberaterin

Evelyn Eppelein startete nach dem Abitur ihren beruflichen Werdegang zunächst mit der Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Von Mitte 2006 bis Anfang 2009 qualifizierte sich sich weiter und absolvierte ein berufsbegleitendes Praxisstudium zur geprüften Bilanzbuchhalterin (IHK). Für ihre hervorragenden Leistungen in den jeweiligen Abschlussprüfungen wurde sie von der Steuerberaterkammer München ausgezeichnet und erhielt den Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung. Ende Februar 2013 hat sie die Steuerberaterprüfung bestanden.

Frau Eppelein war von 2002 bis 2013 in einer mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München tätig. In dieser Zeit betreute Sie Mandate unterschiedlichster Branchen und Gewerbezweige vom Einzelunternehmer bis hin zu komplexen Kapitalgesellschaftsstrukturen.

Seit April 2013 arbeitet sie in der Steuerkanzlei Michael Gaby.

Besonders wichtig ist ihr, immer ein offenes Ohr für den Mandanten zu haben und ihn bei seinen unternehmerischen Aktivitäten proaktiv in steuerrechtlichen Belangen persönlich und individuell zu beraten.

Florian Wagner, Steuerberater

Im Anschluss an die bestandene Ausbildung zum Steuerfachangestellten begann Herr Wagner im Oktober 2013 das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Dieses beendete er im Juli 2016 mit dem Titel des Bachelor of Science. Seitdem ist Herr Wagner Teil der Kanzlei. Im März 2020 wurde Herr Wagner von der Steuerberaterkammer München, nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung, zum Steuerberater bestellt.

Gabriele Dullinger, Steuerfachangestellte

Frau Dullinger ist seit 1981 mit Leib und Seele als Steuerfachangestellte tätig.

Nach Stationen im Finanz- und Rechnungswesen einer international tätigen Immobiliengesellschaft kehrte sie zurück zu ihrer eigentlichen Passion, dem direkten Mandantenkontakt in allen Fragen der Lohn- und Finanzbuchhaltung.

Größten Wert legt sie auf einen guten Draht zu ihren Mandanten und hat dabei immer ein offenes Ohr für deren Anliegen.

Lukas Lindmair, Steuerfachangestellter

Nach bestandenem Fachabitur hat Herr Lindmair von September 2019 bis Februar 2022 seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten in unserer Kanzlei absolviert.

Im Februar 2022 schloss er seine Ausbildung mit einem großartigen Ergebnis ab. Als Anerkennung für seine hervorragenden schulischen Leistungen erhielt er eine Urkunde der Landeshauptstadt München.
Herr Lindmair wird als Steuerfachangestellter unserem Team auch weiterhin angehören und sich um alle steuerlichen Belange unserer Mandanten kümmern.

Aktuelles / Informationen

Hier können Sie die aktuellen Mandanteninfos herunterladen. Klicken Sie dafür bitte auf das entsprechende Dokument um den Download zu starten.

Kontakt & Anfahrt

steuerkanzlei haidhausen

Kontakt & Anfahrt

Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
U-Bahn: U4 + U5 oder Tram: 15, 16, 19 + 25 bis Max-Weber-Platz

Zum Beispiel:
HBF & Stachus: U4 + U5
Ostbahnhof: U5 + Tram19
Sendlinger Tor & Isartor: Tram 16

Anfahrt mit dem PKW / Parken:
Parkzone München Haidhausen / Parkhaus Hofbräukeller, Innere-Wiener-Str.15

Impressum & Recht

Angaben gemäß § 5 TMG:

Steuerberater Michael Gaby

Postanschrift:

Kirchenstraße 1
81675 München


Kontakt:

Telefon: +498941776530
Telefax: +4989417765313
E-Mail: Kontakt@Steuerberater-Gaby.de

Webdesign:

Kanzlei-Webseite erstellt von Webdesigner Bock
www.webdesigner-bock.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

DE216219485

Aufsichtsbehörde

Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München
www.steuerberaterkammer-muenchen.de

Zuständige Kammer:

Steuerberaterkammer München, Nederlinger Straße 9, 80638 München
www.steuerberaterkammer-muenchen.de

Zugelassen für:

Deutschland

Berufsrechtlichen Regelungen:

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Steuerberatungsgesetz, Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie Steuerberatervergütungsverordnung Regelungen einsehbar unter: https://www.steuerberaterkammer-muenchen.de unter der Rubrik “Service für Besucher” – “Downloads”

Die Berufshaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen bei:

Name und Sitz der Gesellschaft:
Zurich Insurance plc
Niederlassung für Deutschland
50427 Köln

Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:

Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen

Hinweise zur Website

Information gemäß § 36 VSBG

Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen) erklärt der Betreiber dieser Website: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Das Impressum wurde mit dem Impressums-Generator der activeMind AG erstellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Stand: August 2022

Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften (im Folgenden „Steuerberater“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

1. Umfang und Ausführung des Auftrags

  1. Für den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgeführt.
  2. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
  3. Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen.
  4. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Steuerberater übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
  5. Der Auftrag stellt keine Vollmacht für die Vertretung vor Behörden, Gerichten und sonstigen Stellen dar. Sie ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem über die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht möglich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt und verpflichtet.

2. Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Steuerberater ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für die Mitarbeiter des Steuerberaters.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
  3. Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO und § 383 ZPO bleiben unberührt.
  4. Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits über ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass durch den Zertifizierer/Auditor Einsicht in seine – vom Steuerberater angelegte und geführte – Handakte genommen wird.

3. Mitwirkung Dritter

Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des § 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.

3a. Elektronische Kommunikation, Datenschutz1)

  1. Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
  2. Der Steuerberater ist berechtigt, in Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte für den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.
  3. Soweit der Auftraggeber mit dem Steuerberater die Kommunikation per Telefaxanschluss oder über eine E-Mail-Adresse wünscht, hat der Auftraggeber sich an den Kosten zur Einrichtung und Aufrechterhaltung des Einsatzes von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren des Steuerberaters (bspw. zur Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware) zu beteiligen.

4. Mängelbeseitigung

  1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Steuerberater ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Der Auftraggeber hat das Recht – wenn und soweit es sich bei dem Mandat um einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB handelt –, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangel erst nach wirksamer Beendigung des Mandats festgestellt wird.
  2. Beseitigt der Steuerberater die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mängel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
  3. Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Steuerberater Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

5. Haftung

  1. Die Haftung des Steuerberaters und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer oder – bei einheitlicher Schadensfolge – aus mehreren Pflichtverletzungen anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 1.000.000,00 €2) (in Worten: eine Million €) begrenzt.3) Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt insoweit unberührt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit des Steuerberaters für den Auftraggeber, also insbesondere auch für eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Bildung einer Sozietät/Partnerschaft und Übernahme des Auftrags durch die Sozietät/Partnerschaft sowie für neu in die Sozietät/Partnerschaft eintretende Sozien/Partner. Die Haftungsbegrenzung gilt ferner auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – unberührt.
  2. Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses bzw. dem Zeitpunkt der Höherversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.

6. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rücksprache zu halten.
  2. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit des Steuerberaters oder seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
  4. Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Ausübung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.
  5. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 6 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen (vgl. Ziff. 9 Abs. 3). Unberührt bleibt der Anspruch des Steuerberatersauf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

7. Urheberrechtsschutz

Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zulässig.

8. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung

  1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Steuerberaters für seine Berufstätigkeit nach § 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV).
  2. Für Tätigkeiten, die in der Vergütungsverordnung keine Regelung erfahren (z. B. § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Vergütung, anderenfalls die für diese Tätigkeit vorgesehene gesetzliche Vergütung, ansonsten die übliche Vergütung (§§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).
  3. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  4. Für bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.

9. Beendigung des Vertrags

  1. Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
  2. Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen, § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Steuerberater und Auftraggeber auszuhandeln ist.
  3. Bei Kündigung des Vertrags durch den Steuerberater sind zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen durch den Steuerberater vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
  4. Der Steuerberater ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält oder erhalten hat und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Steuerberater verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen über den Stand der Angelegenheit Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.
  5. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen.
  6. Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.
  7. Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Steuerberaters nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

10. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen

  1. Der Steuerberater hat die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Steuerberater den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
  2. Handakten i.S.v. Abs. 1 sind nur Dokumente, die der Steuerberater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber die Korrespondenz zwischen dem Steuerberater und seinem Auftraggeber sowie Dokumente, die der Auftraggeber bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat sowie die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere (§ 66 Abs. 2 Satz 4 StBerG n. F.).
  3. Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens aber nach Beendigung des Auftrags, hat der Steuerberater dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten oder dies im Wege der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen.
  4. Der Steuerberater kann die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 3 StBerG n. F.).

11. Sonstiges

Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).4)

12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

________________________

1) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss zudem eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO einschlägig sein. Dieser zählt die Rechtsgrundlagen rechtmäßiger Verarbeitung personenbezogener Daten lediglich auf. Der Steuerberater muss außerdem die Informationspflichten gem. Art. 13 oder 14 DSGVO durch Übermittlung zusätzlicher Informationen erfüllen. Hierzu sind die Hinweise und Erläuterungen im Hinweisblatt zu dem Vordruck Nr. 1005 „Datenschutzinformationen für Mandanten“ und Nr. 1006 „Datenschutzinformation zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten“ zu beachten.

2) Bitte ggf. Betrag einsetzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, muss ein Betrag von mindestens 1 Mio. € angegeben werden und die vertragliche Versicherungssumme muss wenigstens 1 Mio. € für den einzelnen Schadensfall betragen; anderenfalls ist die Ziffer 5 zu streichen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die einzelvertragliche Haftungsvereinbarung eine Regelung entsprechend Ziff. 5 Abs. 2 enthält. Auf die weiterführenden Hinweise im Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.

3) Die BRAO-Reform tritt zum 01.08.2022 in Kraft. Nach § 59n Abs. 1 BRAO n. F. ist jede Berufsausübungsgesellschaft, egal welcher Rechtsform zum Abschluss und zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Hieraus ergeben sich Änderungen entsprechend der jeweiligen Versicherungssumme. Differenzierend regelt die große BRAO-Reform die Höhe der erforderlichen Sozietätsdeckung: Erforderlich ist grundsätzlich eine Versicherungssumme von 2,5 Millionen € (§ 59o Abs. 1 BRAO n. F.). Für kleine Berufsausübungsgesellschaften reicht hingegen gemäß § 59o Abs. 2 BRAO n. F. eine Versicherungssumme von 1 Million €. Eine niedrigere Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 € gilt, wenn die Sozietät nicht haftungsbeschränkt ist (§ 59o Abs. 3 BRAO n. F.). Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG kann die Haftung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Durch die Erhöhung der Mindestversicherungssumme ist dies ab 01.08.2022 entsprechend anzupassen. Um von dieser Regelung in diesem Fall Gebrauch machen zu können, muss der Betrag entsprechend dem jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Die vertragliche Versicherungssumme muss den Vorgaben hinsichtlich des einzelnen Schadensfalles entsprechen; andernfalls ist die Ziffer 5 zu streichen. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die einzelvertragliche Haftungsvereinbarung eine Regelung entsprechend Ziff. 5 Abs. 2 enthält. Auf die Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.

4) Falls die Durchführung von Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle gewünscht ist, ist das Wort „nicht“ zu streichen. Auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist in diesem Fall unter Angabe von deren Anschrift und Website hinzuweisen.

© 08/2022 DWS Steuerberater Medien GmbH · Bestellservice: Postfach 02 35 53 · 10127 Berlin · Telefon 0 30/2 88 85 66 · Telefax 0 30/28 88 56 70 · E-Mail: info@dws-medien.de · Internet: www.dws-medien.de

Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielfältigen. Dieses Produkt wurde mit äußerster Sorgfalt bearbeitet, für den Inhalt kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Michael M. Gaby Steuerberater
Adresse: Kirchenstraße 1, 81675 München
Telefon: +49 89 41776530
Telefax: +49 89 417765313
E-Mail: Kontakt@Steuerberater-Gaby.de
 

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO),
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  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben (Art. 20 DSGVO).
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.  

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Art und Zweck der Verarbeitung:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.   

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Empfänger:

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Speicherdauer:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht. Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.   

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Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).   

Empfänger:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.   

Speicherdauer:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts. Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.   

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.   

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ggfs. die korrekte Darstellung der Inhalte durch Standardschriften nicht möglich sein.   

Widerruf der Einwilligung:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.   

Verwendung von Google Maps

Art und Zweck der Verarbeitung:

Auf dieser Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Google Maps wird von Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (nachfolgend „Google“) betrieben. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Webseite anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.   

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Maps und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).   

Empfänger:

Durch den Besuch der Webseite erhält Google Informationen, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Webseite aufgerufen haben. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob keine Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung in Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons bei Google ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechter Gestaltung seiner Webseite. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen.   

Speicherdauer:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Maps.   

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.   

Widerruf der Einwilligung:

Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie unsere Webseite jedoch nicht oder nur eingeschränkt nutzen.   

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.   

Eingebettete YouTube-Videos

Art und Zweck der Verarbeitung:

Auf einigen unserer Webseiten betten wir YouTube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA (nachfolgend „YouTube“). Wenn Sie eine Seite mit dem YouTube-Plugin besuchen, wird eine Verbindung zu Servern von YouTube hergestellt. Dabei wird YouTube mitgeteilt, welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem YouTube-Account eingeloggt sind, kann YouTube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem YouTube-Account ausloggen. Wird ein YouTube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen des Anbieters, Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre (https://policies.google.com/privacy). Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework   

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von YouTube und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).   

Empfänger:

Der Aufruf von YouTube löst automatisch eine Verbindung zu Google aus.   

Speicherdauer und Widerruf der Einwilligung:

Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von YouTube-Videos mit keinen solchen Cookies rechnen müssen. YouTube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab. Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren. Weitere Informationen zum Datenschutz bei „YouTube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/   

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.   

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.   

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.   

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.   

Fragen zum Fragenschutz

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an E-Mail: Kontakt@Steuerberater-Gaby.de Die Datenschutzerklärung wurde mithilfe der activeMind AG erstellt, den Experten für externe Datenschutzbeauftragte (Version #2019-04-10).

Informationspflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DLInfoV)

 

Kontaktdaten:

Diplom-Kaufmann (Univ.) Michael M. Gaby
Steuerberater
Kirchenstraße 1
81675 München
Telefon: (+49) 089/41776530
Telefax: (+49) 089/417765313
E-Mail: Kontakt@Steuerberater-Gaby.de

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
www.stbk-muc.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE 216219485

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Für meine Tätigkeiten findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist München. Allen meinen Tätigkeiten liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen zugrunde, die auf meiner Homepage (www.Steuerberater-Gaby.de) veröffentlicht sind.

Berufshaftplichtversicherung:

HDI Versicherung AG
Postfach 250309
90128 Nürnberg

Der räumlicher Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

Gebühren:

Die Gebühren bemessen sich, soweit nichts anderweitiges vereinbart ist, nach der aktuell gültigen Steuerberatervergütungsverordnung sowie individuellen Vergütungsvereinbarungen.

Berufsrechtliche Regelungen:

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im wesentlichen den berufsrechtlichen Regelungen des Steuerberatungsgesetzes, der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer sowie der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese Regelungen können bei der Steuerberaterkammer München unter www.stbk-muc.de unter der Rubrik „Service für Besucher“ – „Downloads“ in aktueller Fassung eingesehen werden.
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